Olaf Bühler

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Verwaltungsrecht • Mediator

Systemischer
Mediator

Die Mediation ist geeignet als Instrument zur Lösung von Konflikten in Nachbarschafts-und Mietverhältnissen, beruflich verbundenen Teams, in der (kommunal-)Politik und im öffentlichen Recht.

Werdegang

  • Geboren in Bruchsal
  • Studium

    in Heidelberg und Referendariat in Karlsruhe.

  • Erste Berufsjahre

    in einer mittelgroßen Kanzlei in Halle an der Saale.

  • Mein Schwerpunkt

    dort lag in erster Linie in der Beratung der seinerzeit noch im Aufbau begriffenen kommunalen Strukturen in Sachsen-Anhalt.

Schwerpunkt

Meine Kernkompetenz sehe ich nach wie vor in all den Rechtsbereichen, in denen Kommunen als Hoheitsträger tätig sind – und dem rechtsuchenden Bürger als solche gegenüber treten. In diesen Bereichen bin ich auch als Berater für den Haus- und Grundeigentümerverein (Haus & Grund) Bruchsal-Philippsburg tätig.

Öffentliches Bauplanungs- und Ordnungsrecht Recht der Zulassung von Bauvorhaben Fragen des kommunalen Abgaben- und Erschließungsrechts

Angrenzende und oftmals Schnittstellen hiermit bildende Rechtsgebiete sind solche des Umwelt- wie insbesondere des Abfall- und Wasserrechts sowie des Rechts der Anlagengenehmigungen.

Daneben hatte ich auch Gelegenheit, praktische Erfahrungen im öffentlichen Dienstrecht zu sammeln.

Lösungsorientierte Konfliktmoderation

Außerdem bin ich als systemischer Mediator zertifiziert und verfüge damit über die Kompetenz zur
lösungsorientierten Konfliktmoderation zur Beilegung nicht nur sogenannter Aktualkonflikte, wie dies die klassische Mediation zum Ziel hat.

Mehr als »faule« Kompromisse

Diese Streitbeilegungstechnik, die zum Ziel hat, dass die Konfliktparteien ihre eigene Lösung (er-)finden, geht weit über das Schließen »fauler« Kompromisse hinaus. Sie eignet sich damit besonders für Parteien, die an der Gestaltung eines auf Dauer angelegten Verhältnisses interessiert sind.

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