Keine Unterstützung für Makler durch das Bundesverfassungsgericht

Keinen Erfolg hatten zwei Immobilienmakler, die vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das seit dem Jahr 2015 im Gesetz verankerte „Bestellerprinzip“ im Wohnungsmarkt zu Fall bringen wollten.

Das Gesetz verbietet die bisher zulässige Maklerpraxis, auch von dem Mietinteressenten im Falle der Wohnungsermittlung im Auftrag des Vermieters eine Vergütung zu verlangen bzw. diese maklervertraglich auf den Mieter abzuwälzen.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden mit Beschluss vom 29.06.2016 (1 BvR 1015/15) zurückgewiesen: die Neuegelung, deren Zweck der Ausgleich sozialer und wirtschaftlicher Ungleichgewichte zwischen Mietern und Vermietern auf dem Wohnungsmarkt sei, sei mit dem Grundgesetz vereinbar.

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