Können Straßenausbaubeiträge als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?

Diese Frage ist aktuell Gegenstand eines Musterverfahrens vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 3 K 3130/17). Bislang ist die Praxis uneinheitlich, tendiert aber dazu, dass die Kosten nicht geltend gemacht werden können, da diese Leistungen betreffen, die von der Gemeinde erbracht und per Leistungsbescheid gegenüber den Grundstückseigentümern abgerechnet werden.

Die Steuerberaterin eines Ehepaars in Brandenburg hatte die erhobenen Beiträge zur Hälfte in der Steuererklärung geltend gemacht, das Finanzamt diese aber nicht anerkannt. Nach erfolglos verlaufenem Einspruch wurde die nun anhängige Klage eingereicht.

Betroffene sollten laut Steuerzahlerbund die Kosten in dem Jahr der Erhebung geltend machen und im Falle der Nichtanerkennung Einspruch erheben und diesen sodann unter Hinweis auf das Musterverfahren zum Ruhen bringen.

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